Jahresabschluss & Bilanz

Welche Bilanz hätten Sie gern?

Eine merkwürdige Frage? Für uns nicht. Schließlich sagen Sie Ihrem Autohändler auch, welchen Autotyp und welche Ausstattung Sie wünschen. Banken, Gesellschafter, Finanzamt und auch Sie selbst haben unterschiedliche Anforderungen an den Jahresabschluss.

Also gilt es, gemeinsam das notwendige Bilanzmodell zu finden.

Das Grundmodell des Jahresabschlusses enthält das reine Zahlenmaterial und ist für das Finanzamt und für Sie, wenn keine weiteren Informationen für Banken und Gesellschafter notwendig sind, meistens ausreichend.

Jahresabschlüsse mit Sonderausstattung

Bei Banken stehen Jahresabschlüsse mit Sonderausstattung hoch im Kurs — Basel II und das Rating werfen ihre Schatten voraus.

Möchten Sie einen Kredit von der Bank oder haben Sie schon einen, fordern Banken zunehmend Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilung. Bei uns kein Problem, denn wir halten die vorgeschriebenen Plausibilitätsgrundsätze ein, dokumentieren diese zusätzlichen Prüfungshandlungen und bestätigen dies in einem erweiterten Testat.

Erstellungsbericht zum Jahresabschluss

Viele Banken fordern einen Erstellungsbericht zum Jahresabschluss, in dem z. B. über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Laufzeiten der Forderungen und betriebs-wirtschaftliche Kennzahlen informiert wird. Wir liefern Ihnen das Dokument.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Bilanz und welches Ergebnis Sie wünschen, denn durch die Ausnutzung von Bilanzierungswahlrechten lässt sich das Ratingergebnis verbessern oder die Steuerlast mindern.

  • Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)

  • Jahresabschlüsse, mit/ohne Plausibilitätsbeurteilung

  • Erstellungsbericht für Handelsregister

  • Branchenspezifische Jahresabschlüsse

  • Rating-Beratung, Rating-Bericht

  • Ermittlung Ratingergebnis